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Nach aktuellen Erkenntnissen der Regierung erfüllt mit ca. 22% deutscher Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, nur ein geringer Anteil der Unternehmen die Vorgaben zur menschenrechtlichen Sorgfalt und deren Integration in die Unternehmensprozesse. Daher soll nun ein Lieferkettengesetz Abhilfe schaffen, um den bisher auf freiwilliger Basis umzusetzenden Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für diese Unternehmen verbindlich zu machen.

Da mit einem Lieferkettengesetz eine Haftbarkeit deutscher Unternehmen für Verletzungen der Menschenrechte und ökologische Mindeststandards im Ausland geplant ist, müssen die Lieferketten gegen solche Risiken abgesichert werden.

Hier sollen die folgenden Fragen zum Lieferkettengesetz behandelt werden:
 

  • Was bedeutet das Gesetz für Unternehmen und sollte das Gesetz Unternehmen interessieren, auch wenn diese nicht direkt betroffen sind?
  • Was muss getan werden, um das Gesetz umzusetzen?
  • Wie kann das Gesetz möglichst effizient umgesetzt werden?

 

Nach der Lektüre werden Sie folgendes mitgenommen haben:
 

  • Unter einem künftigen Lieferkettengesetz haften Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeitern für die Einhaltung der Menschenrechte und ökologischer Standards in ihrer Lieferkette. Unabhängig von der Gesetzeslage sind Menschenrechte zentrales Thema für Wirtschaft und Verbraucher.
  • Der Blickwinkel auf das Thema Nachhaltigkeit ändert sich grundlegend. Neue Ansätze werden hinsichtlich ressourcenschonender Möglichkeiten der Umsetzung, als auch für die neue Bedeutung für das Risikomanagement benötigt.
  • Aufgrund der möglichen rechtlichen Folgen für Unternehmen wird es notwendig, technische Mittel für einen möglichst hohen Automatisierungsgrad und die Aktualität von Daten aus der Lieferkette zu nutzen.

 

Die Bedeutung von Menschenrechten für Lieferketten und Unternehmen

Menschenrechte und ökologisch nachhaltige Produktion sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von Bedeutung. Das geplante Lieferkettengesetz ist die konsequente Folge jahrelanger Bestrebungen, soziale und ökologische Aspekte in den Lieferketten und bei deutschen Unternehmen zu verankern. Grundlage sind die von den Vereinten Nationen 2011 formulierten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Lieferkettengesetz baut auf dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von 2016 auf und findet in der Politik sowie bei vielen großen Unternehmen in Deutschland und der Zivilgesellschaft Rückhalt. Auch Verbraucher legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit in der Produktion von Gütern. Als große Exportnation sind die Lieferketten deutscher Unternehmen weltweit stark vernetzt und entsprechend groß wäre auch die Wirkung, wenn deutsche Unternehmen die Standards der Vereinten Nationen einhalten und dies von staatlicher Seite und der Zivilgesellschaft eingefordert wird. Das Lieferkettengesetz kann folglich auch ein Ansatz sein, dem Label „Made in Germany“ neue Kraft zu geben. Weiterhin gibt es Bestrebungen auf EU-Ebene die Leitlinien der Vereinten Nationen umzusetzen. Somit würde 2021 unabhängig vom aktuell diskutierten Lieferkettengesetz die Notwendigkeit entstehen, dass die Leitlinien dann von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssten. Insbesondere deutsche Unternehmen, die bereits die Leitprinzipien der UN bzw. den NAP umsetzen, fordern die Umsetzung des Lieferkettengesetzes mit Blick auf die Herstellung eines Level Playing Fields. Letztendlich führt die Einführung eines bindenden gesetzlichen Rahmens dazu, dass in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu verpflichtet werden, Vorgaben international einzuhalten. Andernfalls können diese Unternehmen bei einer Verletzung des Gesetzes in Deutschland verklagt werden. Ähnlich wie Verkehrsregeln, die benötigt werden, damit sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten und die der Verkehr sicher ist, kann ein Lieferkettengesetz den Markt in Deutschland regulieren, Gleichheit unter deutschen Unternehmen herzustellen und eine Leuchtturmwirkung für andere Länder haben.
 

Die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis

Tritt das Lieferkettengesetz wie geplant in Kraft, werden in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dieses verbindlich umsetzen müssen. Dazu wird ein Nachweis der Einhaltung notwendig. Dies bedeutet, dass die Lieferketten hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte untersucht werden müssen und Maßnahmen getroffen werden müssen, dass Risiken frühzeitig erkannt werden können. Somit werden die betroffenen Unternehmen in die Lage versetzt, Risiken rechtzeitig zu erkennen und reagieren zu können, um Missständen entgegenzuwirken. Entsprechend sind Pläne aufzusetzen, Ressourcen bereitzustellen und Mechanismen zu etablieren, um die Umsetzung des Lieferkettengesetzes sicherzustellen. Dabei sollte nicht nur auf die Effektivität geachtet werden, nämlich dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden. Hinsichtlich der Notwendigkeit eines dauerhaften Monitorings der Lieferketten gewinnt der Faktor Aktualität von Daten an Bedeutung. Im Sinne eines ressourcenschonenden Reportings bzw. Monitorings sind unterschiedliche Ansätze der Bewertung gegenüberzustellen.
 

Effizienz in der Umsetzung von Anfang an Mitdenken
 

Ein effizienter Mechanismus für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erfordert einen gewissen Automatisierungsgrad, um Risiken und Ressourceneinsatz gering zu halten. Viele aktuelle Modelle für die Untersuchung bzw. das Testat von nachhaltigen Lieferketten folgen dem Schema einer Auditierung nach etablierten Standards. Das Lieferkettengesetz bringt mit der verbindlichen Einhaltung sozialer und ökologischer Aspekte viele Vorteile mit Blick auf die Nachhaltigkeit, schafft allerdings auch Risiken für Unternehmen, diese einzuhalten. Folglich verändert sich auch die Anforderung an den Nachweis der Nachhaltigkeit. Ein Monitoring und Bericht sind nicht mehr nur Marketing, sondern auch ein Instrument des Risikomanagements. Abgesehen von dem Kostenaspekt von effizienteren Prozessen ist die Aktualität der Nachweise für die Einhaltung der Vorgaben von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement. Das bedeutet, dass es notwendig ist, bestenfalls Echtzeit-Daten aus der Lieferkette nutzen zu können, um überprüfen zu können, ob und in welcher Form Risiken auftreten. Dazu können aktuelle technische Möglichkeiten, wie die Blockchain-Technologie und moderne Kommunikationsmittel über das Internet genutzt werden. Für die eigene rechtliche und unternehmerische Sicherheit sollten Unternehmen daher mit Blick auf Nachhaltigkeitsberichte und das Lieferkettengesetz umdenken.

Das Lieferkettengesetz hat das Potenzial den Blick auf Nachhaltigkeit in Unternehmen zu verändern. Für viele Unternehmen wird das Gesetz und die Einhaltung der damit einhergehenden Standards rechtlich bindend und stellt eine neue Herausforderung für das Risikomanagement dar. Neben den Chancen, die das Gesetz mit sich bringt, sollten Unternehmen die aktuellen technischen Möglichkeiten nutzen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Mehr erfahren

Lieferkettengesetz – Eine wissenschaftliche Analyse (Teil 1/4)

Lieferkettengesetz – Eine wissenschaftliche Analyse (Teil 2/4)

Lieferkettengesetz – Eine wissenschaftliche Analyse (Teil 3/4)

Lieferkettengesetz – Eine wissenschaftliche Analyse (Teil 4/4)