blog img

Befürworter und Gegner des neuen Lieferkettengesetzes führen verschiedene Argumente an, um Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier soll isoliert das Argument betrachtet werden, ob eine Freiwilligkeit der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz ausreichend ist oder ob es tatsächlich eines gesetzlichen Rahmens bedarf, um eine wirksame Einhaltung zu gewährleisten.

Eine freiwillige Verpflichtung funktioniert aktuell in Deutschland nicht, sodass die Bundesregierung das neue Lieferkettengesetz vorantreibt. Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen 2021 Vorgaben zu verankern, die durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen.

Zunächst ist festzustellen, dass sich nach aktuellen Erkenntnissen nur ein geringer Anteil der Unternehmen an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen halten. Diese existieren bereits seit 2011 und wurden 2016 durch die Bundesregierung in dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert. Eine aktuelle Umfrage der Bundesregierung zeigt, dass lediglich ca. 22% der befragten Unternehmen den Aktionsplan auf freiwilliger Basis in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Offensichtlich führt eine Freiwilligkeit auch neun Jahre nach Veröffentlichung der Leitprinzipien der UN nicht zu einer flächendeckenden Umsetzung in der Wirtschaft.

Ähnlich wie in anderen Bereichen, wie beim Verkehr, erfordert es Regularien, die das Einhalten von Regeln erzwingen. Dies macht die Umsetzung in einem Lieferkettengesetz wahrscheinlicher. So fordern auch viele große Unternehmen, wie Rewe, Nestlé oder Tchibo eine gesetzliche Regelung. Denn ohne eine gesetzliche Regelung entsteht am Markt ein Ungleichgewicht, bei dem Unternehmen auf Kosten von Menschenrechten Profite erwirtschaften können, während Unternehmen, die sich bewusst dazu bekennen und für deren Schutz in ihren Lieferketten eintreten, benachteiligt werden.

Eine Freiwilligkeit einer Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen, bzw. des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) funktioniert offenkundig nicht und führt darüber hinaus zu einer Benachteiligung derer Unternehmen, die diese Vorgaben einhalten. Das neue Lieferkettengesetz kann ein Level Playing Field für Unternehmen herstellen und dabei den Schutz der Menschenrechte nachhaltig fördern.

Wir verwenden Cookies, insbesondere auch zur Analyse unserer Webseite. Hier willigen Sie in die Nutzung von Cookies ein. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung