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Befürworter und Gegner des neuen Lieferkettengesetzes führen verschiedene Argumente an, um Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier soll isoliert das Argument betrachtet werden, ob Unternehmen die verantwortungsvoll Handeln, durch das Lieferkettengesetz benachteiligt werden.

Grundsätzlich sind hier zwei Gruppen von Unternehmen zu betrachten: konkurrierende Unternehmen in Deutschland und Unternehmen im Ausland, die um Aufträge für die Lieferketten deutscher Unternehmen konkurrieren. Für beide Gruppen bietet das Lieferkettengesetz die Chance unter gleichen Wettbewerbsbedingungen am Markt operieren zu können.

Für in Deutschland ansässige Unternehmen wird durch das Lieferkettengesetz ein Level Playing Field geschaffen. Unternehmen, die den Schutz von Menschenrechten und ökologischen Standards in ihren Lieferketten Mitdenken und implementieren, werden durch das Gesetz gestärkt, bzw. nicht in eine Position gebracht, die ihnen wirtschaftliche Nachteile bringen könnte. Unternehmen, die bisher diese Standards nicht umsetzen, werden auf der anderen Seite auch nicht benachteiligt. Zwar müssen diese nun Ihre Lieferketten hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren, allerdings ist die nicht unbedingt mit hohen Kosten verbunden – zumal zunächst nur große Unternehmen betroffen sind.

Die zweite Gruppe von Unternehmen, diejenigen, die auf Aufträge in den Lieferketten deutscher Unternehmen angewiesen sind, werden bei Einführung des Lieferkettengesetzes ein vitales Interesse daran haben, die Vorgaben umzusetzen und sich konform verhalten. Dies ist im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen: Erstens handelt es sich meist um kleinere Unternehmen, für die Aufträge deutscher Unternehmen sehr lukrativ sind und die selbst nicht in der Lage sind einen Preisdruck aufzubauen. Aus diesem Grund werden sie ein Interesse daran haben, Vorgaben umzusetzen und eine langfristige Partnerschaft mit den deutschen Unternehmen zu pflegen. Zweitens sind diese meist kleineren Unternehmen aufgrund der Konkurrenz nicht in der Machtposition, Druck auf deutsche Unternehmen aufbauen zu können und eigene Standards durchsetzen zu können. Bei einem konformen Verhalten zum Lieferkettengesetz herrscht auch bei diesen Unternehmen ein Gleichgewicht, sodass dies kein Faktor sein muss, Aufträge zu verlieren.

Es ist festzustellen, dass das Lieferkettengesetz zwar auf den ersten Blick einen wirtschaftlichen Druck für viele Unternehmen darstellt, allerdings eher wieder ein Gleichgewicht zwischen den Marktteilnehmern herstellt und am Ende dazu führt, dass weltweit die Wahrung von Menschenrechten und ökologische Aspekte in der Wertschöpfungskette verbessert werden. Insofern ist in gewissen Sinne eine wirtschaftliche Benachteiligung ohne die Umsetzung des Lieferkettengesetzes von Unternehmen gegeben, die mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative wieder zu einem Ausgleich am Markt führt.

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