Befürworter und Gegner des neuen Lieferkettengesetzes führen verschiedene Argumente an, um Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier soll isoliert das Argument betrachtet werden, ob große Unternehmen die Verantwortung dafür übernehmen sollten, dass Menschenrechte und Umweltschutz in ihrem Unternehmen, bzw. ihren Lieferketten eingehalten werden.
Es ist wichtig zu verstehen, was der Gesetzgeber von großen Unternehmen, die von dem Gesetz betroffen wären, erwartet. Ziel ist nicht, die Unternehmen durch eine Haftung zu bestrafen, sondern zu erreichen, dass ein angemessenes Risikomanagement implementiert wird, das die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Aspekten sicherstellt. Die Haftungsfrage soll dies am Ende durchsetzen.
Mechanismen zum Risikomanagement bringen zunächst einmal Transparenz zur Situation in Bezug auf die Menschenrechte und ökologische Aspekte in den Lieferketten großer Unternehmen. Dieses Wissen versetzt dann die Unternehmen in die Lage, die Situation zu erfassen, zu beurteilen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, Missständen entgegenzuwirken. Weiterhin können systematisch Beschwerdemechanismen etabliert werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Das Lieferkettengesetz ist somit ein Katalysator zur Befähigung der Unternehmen Verantwortung übernehmen zu können.
Das Lieferkettengesetz kann in der Konsequenz die Haftung eines Unternehmens für die Verletzung von Standards bedeuten. Allerdings führt es auch dazu, dass Unternehmen Risiken in ihren Lieferketten erkennen können und so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen können. Allein das Wissen, dass Unternehmen eine solche Verantwortung wahrnehmen werden müssen, dürfte bei Teilnehmern in den Lieferketten dazu führen, dass Standards eingehalten werden, um Aufträge nicht zu verlieren. Insofern lastet nicht nur der Druck auf den deutschen Unternehmen, sondern allen Teilnehmern im Wirtschaftskreislauf. So dürften sich die Haftungsrisiken durch eine eintretende Selbstregulierung für deutsche Unternehmen in Grenzen halten. Daher liegt es sogar im Interesse deutscher Unternehmen, dass das Lieferkettengesetz eingeführt wird, um eine gewisse erzieherische Wirkung auf die Marktteilnehmer zu erwirken.